RICHTLINIEN AB 01. August 2022: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

COVID-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Die mit heute, 1.8., in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

    Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen

      Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-          Maskenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten

      Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)


Aktuell gibt es die Sportausübung betreffend auf Bundesebene keine Einschränkungen.


RICHTLINIEN AB 12. Dezember 2021: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

 

Betreten der Boot – Einstellplätze:

Der Aufenthalt auf der Anlage vor und nach einer Aktivität in der Kanu/Kajak

Sportausübung darf nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden.

 

  • Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
  •  Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
  • Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmer:innen (ab 51 Teilnehmer:innen: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmer:innen: zusätzlich Bewilligungspflicht)
  • Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer:innen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
  • Spitzensport ist ohne Teilnehmer:innenbeschränkung möglich (für Zuschauer:innen gilt 2.000/4.000)
  • Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)

 

Haftungsausschluss: Die angeführten Punkte im COVID-19-Präventionskonzept stellen lediglich eine Handlungsempfehlung dar. STONESURVIVAL übernimmt daher keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen STONESURVIVAL, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle dargebotenen Inhalte sind unverbindlich.


RICHTLINIEN AB 21. November 2021: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe. Der/die COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.

 

Aktuell darf Sport nur

  • alleine,
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in,
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es müssen aber 2m Abstand eingehalten werden (ausgenommen selber Haushalt).

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.

 

 

Betreten der Boot – Einstellplätze: Der Aufenthalt auf der Anlage vor und nach einer Aktivität im Kanu/Kajak ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Unter strikter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsvorschriften ist es gestattet, die Boote zu holen, um Sport zu treiben und sie danach wieder zurück zu bringen.

 

Haftungsausschluss: Die angeführten Punkte im COVID-19-Präventionskonzept stellen lediglich eine Handlungsempfehlung dar. STONESURVIVAL übernimmt daher keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen STONESURVIVAL, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle dargebotenen Inhalte sind unverbindlich.


RICHTLINIEN AB 14. November 2021: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

Zusammenkünfte zur Sportausübung mit oder ohne ZuschauerInnen sind indoor wie outdoor zwischen 0-24 Uhr erlaubt. Es gilt kein Mindestabstand. Bei Zusammenkünften auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist beim Betreten zum Zweck der Sportausübung ein 2G-Nachweis zu erbringen. Dies gilt auch an öffentlichen Orten, sofern die Sportausübung nicht alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen erfolgt.


RICHTLINIEN AB 01. April 2021: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

 

Derzeit sind keine Veranstaltungen, Kurse, Trainings, Gruppen und geplante Zusammenkünfte (außer Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, LebenspartnerIn und einzelne Angehörige bzw. einzelne Bezugspersonen), um Sport zu betreiben, erlaubt.

 

Die Ostregion entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.

 

In Wien, Niederösterreich und im Burgenland darf der Kanu/Kajak - Sport und Survival bis einschließlich 17.04.2021 nur

  • alleine (jederzeit),
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister - jederzeit),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit),
  • oder mit maximal sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger (die aus unterschiedlichen Haushalten kommen können), denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr)

betrieben werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Ausübung nicht getragen werden. Es muss jedoch zu haushaltsfremden Personen 2m Abstand gehalten werden.

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 10 m2 zur Verfügung stehen. Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben.

 

In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.

 

Der Aufenthalt auf der Anlage vor und nach einer Aktivität im Kanu/Kajak ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Unter strikter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsvorschriften ist es gestattet, die Boote zu holen, um Sport zu treiben und sie danach wieder zurück zu bringen.


RICHTLINIEN AB 26. Dezember 2020: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

 

 

Aktuell darf der Kanu/Kajak - Sport nur

  • alleine (jederzeit),
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister - jederzeit),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit),
  • oder mit maximal sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger (die aus unterschiedlichen Haushalten kommen können), denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr)

betrieben werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. Es muss jedoch zu haushaltsfremden Personen 1m Abstand gehalten werden.

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 10 m2 zur Verfügung stehen. Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben.

 

In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.

 

Der Aufenthalt auf der Anlage vor und nach einer Aktivität im Kanu/Kajak ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Unter strikter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsvorschriften ist es gestattet, die Boote zu holen, um Sport zu treiben und sie danach wieder zurück zu bringen.


RICHTLINIEN AB 7. Dezember 2020: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

 

In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.

 

Der Aufenthalt auf der Anlage vor und nach einer Aktivität im Kanu/Kajak ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Unter strikter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsvorschriften ist es gestattet, die Boote zu holen, um Sport zu treiben und sie danach wieder zurück zu bringen.


RICHTLINIEN AB 17. November 2020: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

 

§ .9

In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.

 

Der Aufenthalt auf der Anlage vor und nach einer Aktivität im Kanu/Kajak ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Unter strikter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsvorschriften ist es gestattet, die Boote zu holen, um Sport zu treiben und sie danach wieder zurück zu bringen.

 

 

 

 


Seit 6. November 2020 Covid-19 Beauftragter



Ab 3 November 2020 gibt es neue Beschränkungen bzgl. der Sportausübung.

 

Es ist das paddeln bis auf weiters erlaubt.

 

Paddeln ist im Einer - Kajak erlaubt und bitte beachtet im Bereich der Anlage auf den Mindestabstand von 1m.

 


Übersicht aktuell gültige Lockerungsverordnung (18.9.2020) für den Sport


RICHTLINIEN AB 1. JULI 2020: bezüglich Covid-19 im Freizeit- und Breitensport

 

Ab, 1. Juli, treten weitere Lockerungen der Coronamaßnahmen in Kraft. Jeglicher Sport, sowohl indoor als auch outdoor sowie Kontakt- und Mannschaftssportarten, sind ab heute auch ohne Mindestabstand wieder möglich. Die neuen Lockerungen betreffen im Kanu-Sport vor allem Rafting, Kanu-Polo und 10er Kanu.

 

 

 

Abstand halten: Ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen ist bei der Ausbildung in Überlebenstechniken einzuhalten und bei K1= Einer Kajak; C2= Zweier Canadier; – Fahrten ist der Abstand gegeben. Fahrten in Mannschaftsbooten (10er Kanus) sind auch ohne Mindestabstand wieder möglich. Beim hintereinander Fahren empfehlen wir einen Abstand von 10 Metern, beim nebeneinander Fahren genügt der Mindestabstand von 2 Metern.

Mindestabstandsregeln gelten bei Sportausübung nicht!

 

Hygienevorschriften einhalten: Häufiges Waschen und Desinfizieren der Hände, Desinfektion stark genutzter Bereiche und gemeinsam genutzter Sportgeräte. (Kanugriffe, Paddel, Bootswagen, etc.) Alle Geräte sind vor und nach der Verwendung zu desinfizieren. Wenn keine dafür geeigneten Mittel (Desinfektionsmittel, Papiertücher, Desinfektionssprays, etc.) zur Verfügung stehen, liegt die Verantwortung dafür bei den Teilnehmern.

 

Körperkontakte unterlassen: Kein Händeschütteln, Abklatschen, Umarmen, etc. Empfohlen wird der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken gemäß Verordnung- und außerhalb des Kanus.

 

Risikogruppen schützen: Angehörige besonders gefährdeter Personengruppen sind weiterhin bestmöglich zu schützen. Generell gilt, Personen die Krankheitssymptome zeigen oder kürzlich in engem Kontakt mit infizierten Personen waren, dürfen nicht am Survival - Training oder Kanu/Kajak Ausfahrten teilnehmen.

 

Betreten der Boot – Einstellplätze bei Verleih: Der Aufenthalt auf der Anlage vor und nach einer Aktivität im Kanu/Kajak ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Unter strikter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsvorschriften ist es gestattet, die Boote zu holen, um Sport zu treiben und sie danach wieder zurück zu bringen.

 

Kleine Gruppen: Survival - Trainingsgruppen- und Kanu/Kajak Fahrtengruppen dürfen maximal 100 Personen umfassen und sollten in der gleichen Zusammensetzung bleiben. Die jeweiligen Teilnehmer sind zu dokumentieren, um im Falle von Infektionen die Nachverfolgung zu vereinfachen. 

 

Haftungsausschluss: Die angeführten Punkte im COVID-19-Präventionskonzept stellen lediglich eine Handlungsempfehlung dar. STONESURVIVAL übernimmt daher keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen STONESURVIVAL, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle dargebotenen Inhalte sind unverbindlich.